Die Beteiligungen der MBG MV sind für nahezu jedes aussichtsreiche Vorhaben einsetzbar. Dazu gehören Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen ebenso wie die Finanzierung von Existenzgründungen oder Innovationen. Für Erfolg versprechende Vorhaben bietet die MBG MV verschiedene Beteiligungsprogramme an.
Die Finanzierungen sollen dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit des regionalen Mittelstandes zu sichern beziehungsweise auszubauen. Wir bieten Kapital für zukunftsträchtige Vorhaben in den Bereichen Investition sowie Innovationen / F&E.
Mit unserem Kapital unterstützen wir Mittelständler auch in den verschiedenen Phasen des Unternehmens, wie:
Die MBG MV kann keine Beteiligungen im Rahmen einer Sanierung übernehmen, sowie für Maßnahmen, die nach KMU-Kriterien nicht förderfähig sind. Ebenso ist die Finanzierung von Umschuldungen bestehender Darlehen und Kredite ausgeschlossen.
Den Finanzierungspartner frühzeitig in die Projektplanung einzubeziehen, ist immer sinnvoll. Offene Fragen können rechtzeitig geklärt werden, sodass Verzögerungen in der Projektumsetzung in diesem Punkt vermeidbar sind.
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft zeitig mit ins Boot zu holen, lohnt sich auch in anderer Hinsicht. Die langjährige Erfahrung in der Wirtschaftslandschaft Mecklenburg-Vorpommerns und die Kompetenz in Fragen der Finanzierung machen die MBG MV zu einem wertvollen Projektpartner. Darüber hinaus verfügt die MBG MV über ein breites Netzwerk und ermöglicht somit einen konstruktiven Austausch zwischen Interessengruppen.
Grundsätzlich kann Kapital der MBG MV nur vor Beginn der Projektumsetzung in Anspruch genommen werden. Eine zügige Bearbeitung der Anfrage bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen erlaubt eine zeitnahe Entscheidung über eine Unternehmensbeteiligung, sodass mit einem zeitlichen Vorlauf von etwa vier bis acht Wochen zu rechnen ist.
Die Beteiligung kann direkt vom Existenzgründer / Unternehmen beantragt werden. Neben dem MBG MV-Antrag sind, abhängig vom Beteiligungsprogramm, weitere Unterlagen einzureichen.
Damit die Experten der MBG MV das Vorhaben in der Antragsbearbeitung eingehend prüfen können, sind mit dem Beteiligungsantrag weitere Dokumente vorzulegen. Auskünfte allgemeiner Art liefern:
Ergänzend dazu bedarf es Unterlagen vertraglicher Art wie
Betriebswirtschaftliche Unterlagen wie
dienen der Einschätzung der finanziellen Verhältnisse des Unternehmens.