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Mario Mietsch, Michael Meis und Jens Körtge beraten Sie gern zu den Beteiligungen der MBMV.

 

 

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Häufig gestellte Fragen

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach KMU-Definition mit
  • einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. EUR mit
  • bis zu 249 Beschäftigten mit
  • Sitz des Unternehmens in Mecklenburg-Vorpommern und
  • Unternehmen aller Branchen (ausgenommen Primärproduktion in Land-, Forstwirtschaft und Fischerei sowie Schiffbau) und Angehörige der Freien Berufe.

Die Finanzierungen sollen dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit des regionalen Mittelstandes zu sichern beziehungsweise auszubauen. Wir bieten Kapital für zukunftsträchtige Vorhaben in den Bereichen Investition sowie Innovationen / F&E.

Mit unserem Kapital unterstützen wir Mittelständler auch in den verschiedenen Phasen des Unternehmens, wie:

  • Existenzgründung,
  • Betriebserweiterung,
  • Betriebsverlegung,
  • Unternehmensnachfolge.

Die MBG MV kann keine Beteiligungen im Rahmen einer Sanierung übernehmen, sowie für Maßnahmen, die nach KMU-Kriterien nicht förderfähig sind. Ebenso ist die Finanzierung von Umschuldungen bestehender Darlehen und Kredite ausgeschlossen.

Den Finanzierungspartner frühzeitig in die Projektplanung einzubeziehen, ist immer sinnvoll. Offene Fragen können rechtzeitig geklärt werden, sodass  Verzögerungen in der Projektumsetzung in diesem Punkt vermeidbar sind.

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft zeitig mit ins Boot zu holen, lohnt sich auch in anderer Hinsicht. Die langjährige Erfahrung in der Wirtschaftslandschaft Mecklenburg-Vorpommerns und die Kompetenz in Fragen der Finanzierung machen die MBG MV zu einem wertvollen Projektpartner. Darüber hinaus verfügt die MBG MV über ein breites Netzwerk und ermöglicht somit einen konstruktiven Austausch zwischen Interessengruppen.

Grundsätzlich kann Kapital der MBG MV nur vor Beginn der Projektumsetzung in Anspruch genommen werden. Eine zügige Bearbeitung der Anfrage bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen erlaubt eine zeitnahe Entscheidung über eine Unternehmensbeteiligung, sodass mit einem zeitlichen Vorlauf von etwa vier bis acht Wochen zu rechnen ist.

Die Beteiligung kann direkt vom Existenzgründer / Unternehmen beantragt werden. Neben dem MBG MV-Antrag sind, abhängig vom Beteiligungsprogramm, weitere Unterlagen einzureichen.

Damit die Experten der MBG MV das Vorhaben in der Antragsbearbeitung eingehend prüfen können, sind mit dem Beteiligungsantrag weitere Dokumente vorzulegen. Auskünfte allgemeiner Art liefern:

  • eine Vorhabensbeschreibung beziehungsweise ein Unternehmenskonzept,
  • eine Rentabilitätsvorschau beziehungsweise eine Liquiditätsplanung,
  • ein Lebenslauf des Antrag stellenden Unternehmers mit Angaben zum beruflichen Werdegang sowie
  • eine Bescheinigung zur Gewerbeanmeldung beziehungsweise -genehmigung.

Ergänzend dazu bedarf es Unterlagen vertraglicher Art wie

  • Gesellschaftervertrag, Handelsregisterauszug,
  • Miet- oder Pachtverträge und/oder Grundbuchauszüge,
  • Leasing- und Lizenzverträge,
  • Übernahme- beziehungsweise Kaufverträge.

Betriebswirtschaftliche Unterlagen wie

  • die Jahresabschlüsse der letzten Jahre,
  • eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung und
  • eine Selbstauskunft

dienen der Einschätzung der finanziellen Verhältnisse des Unternehmens.

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