MBMV innoGROWTH

MBG MV

MV innoGROWTH

Schon von der ersten Idee an Beteiligungskapital für junge sowie wachstumsorientierte Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen. 

Im Vordergrund stehen Start-ups und mittelständische Unternehmen, die insbesondere ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen, sowie mittelständische Unternehmen auf Innovations- und Wachstumskurs mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75.000.000 EUR. Der Sitz und/oder die Betriebsstätte muss in Mecklenburg-Vorpommern liegen. MV innoGROWTH unterstützt mit dieser Zielgruppe auch das Wachstum und die Wirkung von sozialen Innovationen sowie gemeinwohlorientierter Unternehmen und zahlt somit auf die Umsetzung der „Nationalen Strategie zur Förderung von Sozialen Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ ein. 

Förderfähig sind Investitionen und die Mitfinanzierung aller laufenden Kosten, wie Miete, Gehälter und Warenlager (Betriebsmittel). Gefördert werden alle bilanzstärkenden Maßnahmen, insbesondere auch Kosten in Zusammenhang mit  F&E-Aktivitäten bis hin zum Markteintritt. Sonstige Entnahmen und Auszahlungen an Gesellschafter sind ausgeschlossen.


Die Finanzierung von Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben ist nicht zulässig.

Die Finanzierungsmittel dürfen nicht für Vorhaben eingesetzt werden, die gegen die Ausschlussliste und/oder die Sektorenleitlinien der KfW in der jeweils aktuellen Fassung verstoßen. Die Liste ist über diesen Link abrufbar.

 

Typisch stille Beteiligung:
Mindestens 50.000 EUR
Höchstens 1.500.000 EUR

Offene Beteiligung:
Höchstens 1,5 Mio. EUR

Kombination aus stiller und offener Beteiligung:
Mindestens 50.000 EUR
Höchstens 1.500.000 EUR

Typisch stille oder offene Beteiligung; die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. Die Mittelherkunft der bereitgestellten Mittel ist wie folgt: 70 Prozent KfW, 30 Prozent Land Mecklenburg-Vorpommern und MBG MV.

Die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit des Unternehmens bleibt gewahrt. Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.

Refinanzierte Fördervorhaben können mit anderen Förderprogrammen gemäß den jeweils gültigen Bestimmungen kombiniert werden. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Die Beteiligung hat eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren. Die Rückzahlung der typisch stillen Beteiligung erfolgt zum vereinbarten Laufzeitende zum Nominalwert.

Die Rückführung der offenen Beteiligung erfolgt zum Marktwert.

Die Entgelte sind risiko- und bonitätsabhängig.

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag für die Beteiligung ist vor Beginn des Vorhabens (Eingangsdatum) in Schriftform einzureichen. Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind im Antragsvordruck aufgeführt.

Bearbeitungsweg

  • Vorstellung Ihres Vorhabens
    über erste Gespräche sowie anhand geeigneter Unterlagen
  • Einreichung des Beteiligungsantrages
    sowie aller relevanten Unterlagen bei der MBG MV
  • Optional: Letter of Intent (LoI) / Term Sheet
  • Qualifizierte Prüfung / Due Dilligence
    bezüglich u.a. Produkt, Markt, Wettbewerb sowie Finanzen
  • Entscheidung
    über den Beteiligungsantrag
  • Sie erhalten das Zusageschreiben
    Sie erklären uns gegenüber, dass Sie das Beteiligungsangebot annehmen.
  •  Abschluss des Beteiligungsvertrages
    durch beide Partner
  • Bereitstellung der Mittel
    nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen
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