MBMV innoSTARTup

MBG MV

MV innoSTARTvc

Schon von der ersten Idee an Beteiligungskapital für junge technologieorientierte und innovative Unternehmen sowie für digitale Geschäftsmodelle.

MV innovation - Kapital für Fortschrittliche

Einordnung der Innovationsprogramme MV innoSTARTvc und MV innoPRO in den Entwicklungsphasen einen Unternehmens.

Die MBG MV bietet mit den beiden Innovationsprogrammen MV innoSTARTvc und MV innoPRO spezielle Finanzierungshilfen für Unternehmen aus dem Bereich Innovation, Technologie und Digitalisierung an. Diese Spezialprogramme orientieren sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen bei der Vorhabensfinanzierung.

Junge Unternehmen oder Unternehmen, die in die Entwicklungsphase eintreten, benötigen in der Anfangsphase noch vergleichsweise wenig Kapital. Die Umsatzerlöse in dieser Phase reichen nicht aus, um die Kosten zu decken. Das Risiko für Geschäftspartner und Finanziers ist in der Startphase hoch, denn die Zukunftsaussichten des neuen Produktes sind kaum planbar. Finanzielle und beratende Unterstützung bietet die MBG MV hier mit den beiden Programmen MV innoSTARTvc und MV innoPRO.

Das Programm MV innoSTARTvc wurde in Kooperation mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern ins Leben gerufen und speist sich unter anderem aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Es hat sich die spezielle Förderung von innovativen und technologieorientierten Vorhaben und digitalen Geschäftsmodellen in kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (einschließlich Existenzgründungen) von der F&E-Phase bis hin zur Markteinführung zum Ziel gesetzt.

Mit der Markteinführung beginnt sich das Verhältnis von Kapitalbedarf, Gewinn und Verlust sowie Risiko zu verändern. Je weiter sich eine Innovation der Produktionsreife nähert beziehungsweise ein junges Unternehmen sich auf dem Markt etabliert hat, desto planbarer ist die Fortentwicklung des Unternehmens. In dieser Phase verbessert sich das Jahresergebnis, es werden jedoch noch Verluste ausgewiesen. Bei der Markteinführung des neuen Produktes ist der Kapitalbedarf am höchsten und nimmt erst in der Folgezeit langsam ab. Für Unternehmen in dieser Phase steht das Programm MV innoPRO zur Verfügung. So können Maßnahmen finanziert werden, die zur Durchdringung des Marktes, dem Produktions- und Vertriebsaufbau sowie der Unternehmenskonsolidierung beitragen.

Überblick MV innoSTARTvc

Kleinste, kleine und mittlere bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (nach KMU-Definition) sowie Existenzgründungen. Sitz und Betriebsstätte müssen sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben, aber deren Betriebsstätte sich in Mecklenburg-Vorpommern befindet, können ebenfalls gefördert werden, wenn das zu fördernde Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern realisiert wird.

Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln z. B.

  • während der F&E-Phase bis zum Markteintritt,
  • zur Herstellung und Erprobung von Prototypen,
  • zur Produktanpassung bis zur Serienreife,
  • für den Markt-, Vertriebs- und Produktionsaufbau und
  • für digitale Geschäftsmodelle.

Die Beteiligung soll grundsätzlich pro Vorhaben folgende Beträge nicht überschreiten.

stille Beteiligung:

Grundsätzlich von 50.000 EUR bis 1.000.000 EUR.

offene Beteiligung:

Grundsätzlich bis 500.000 EUR.

Kombination aus offener und stiller Beteiligung:

Grundsätzlich von 50.000 EUR bis 1.500.000 EUR.

Die Einzelvorgaben von offener und stiller Beteiligung (s. o.) sind einzuhalten.

Typisch stille oder offene Beteiligung; die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. 85 Prozent der bereitgestellten Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung der Europäischen Union.

Die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit des Unternehmens bleibt grundsätzlich gewahrt. Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.

Die Laufzeit beträgt maximal 15 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert bzw. zum Marktwert (bei offenen Beteiligungen).

Die Entgelte sind risiko- und bonitätsabhängig.

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag ist vor Beginn des Vorhabens (Eingangsdatum) in Schriftform bei der MBG MV einzureichen.

Bearbeitungsweg

  • Vorstellung Ihres Vorhabens
    über erste Gespräche sowie anhand geeigneter Unterlagen
  • Einreichung des Beteiligungsantrages
    sowie aller relevanten Unterlagen bei der MBG MV
  • Optional: Vorvertrag / Term Sheet 
  • Qualifizierte Prüfung / Due Dilligence
    bezüglich u.a. Produkt, Markt, Wettbewerb sowie Finanzen
  • Entscheidung
    über den Beteiligungsantrag
  • Sie erhalten das Zusageschreiben
  • Abschluss des Beteiligungsvertrages
    durch beide Partner bzw. alle Parteien
  • Bereitstellung der Mittel
    nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen
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