MBG MV
MV innoPRO
Mit Forschung und Entwicklung ebenso wie durch Markterschließung Wachstumschancen beflügeln.
MV innovation - Kapital für Fortschrittliche
Die MBG MV bietet mit den beiden Innovationsprogrammen MV innoSTARTvc und MV innoPRO spezielle Finanzierungshilfen für Unternehmen aus dem Bereich Innovation, Technologie und Digitalisierung an. Diese Spezialprogramme orientieren sich an den unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen bei der Vorhabensfinanzierung.
Junge Unternehmen oder Unternehmen, die in die Entwicklungsphase eintreten, benötigen in der Anfangsphase noch vergleichsweise wenig Kapital. Die Umsatzerlöse in dieser Phase reichen nicht aus, um die Kosten zu decken. Das Risiko für Geschäftspartner und Finanziers ist in der Startphase hoch, denn die Zukunftsaussichten des neuen Produktes sind kaum planbar. Finanzielle und beratende Unterstützung bietet die MBG MV hier mit den beiden Programmen MV innoSTARTvc und MV innoPRO.
Das Programm MV innoSTARTvc wurde in Kooperation mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern ins Leben gerufen und speist sich unter anderem aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Es hat sich die spezielle Förderung von innovativen und technologieorientierten Vorhaben und digitalen Geschäftsmodellen in kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (einschließlich Existenzgründungen) von der F&E-Phase bis hin zur Markteinführung zum Ziel gesetzt.
Mit der Markteinführung beginnt sich das Verhältnis von Kapitalbedarf, Gewinn und Verlust sowie Risiko zu verändern. Je weiter sich eine Innovation der Produktionsreife nähert beziehungsweise ein junges Unternehmen sich auf dem Markt etabliert hat, desto planbarer ist die Fortentwicklung des Unternehmens. In dieser Phase verbessert sich das Jahresergebnis, es werden jedoch noch Verluste ausgewiesen. Bei der Markteinführung des neuen Produktes ist der Kapitalbedarf am höchsten und nimmt erst in der Folgezeit langsam ab. Für Unternehmen in dieser Phase steht das Programm MV innoPRO zur Verfügung. So können Maßnahmen finanziert werden, die zur Durchdringung des Marktes, dem Produktions- und Vertriebsaufbau sowie der Unternehmenskonsolidierung beitragen.
Überblick MV innoPRO
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Existenzgründer (nach KMU-Definition) mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Mitfinanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bei:
- Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, auch Herstellung und Erprobung von Prototypen
- Anpassungsentwicklungen bis zur Serienreife
- Markteinführung
- Schaffung der Produktionsvoraussetzungen
- Produktionsaufnahme
Umschuldungen, Sanierungen oder Konsolidierungen sind ausgeschlossen.
Mindestens 50.000 EUR
Höchstens 1.500.000 EUR
Typisch stille Beteiligung; die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.
Die wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit des Unternehmens bleibt gewahrt. Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.
Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.
1,0 Prozent einmalige Bearbeitungsgebühr bei positiver Entscheidung, bezogen auf den Beteiligungsbetrag;
Bonitäts-/risikoabhängig ab 6,75 Prozent p. a. Festentgelt (einschl. Garantieprovision), bezogen auf den Beteiligungsbetrag;
50 Prozent des Jahresgewinns, maximal 3,0 Prozent p.a., bezogen auf den Beteiligungsbetrag.
Bei Auszahlung der Beteiligung wird weiterhin einmalig eine Gebühr von 1 Prozent für den Sonderhaftungsfonds für Beteiligungsgarantien erhoben.
Die Beteiligung kann zunächst formlos beantragt werden. Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind im Antragsvordruck aufgeführt.
Bearbeitungsweg
- Vorstellung Ihres Vorhabens
über erste Gespräche sowie anhand geeigneter Unterlagen - Einreichung des Beteiligungsantrages
sowie aller relevanten Unterlagen bei der MBG MV - Qualifizierte Prüfung / Due Dilligence
bezüglich u.a. Produkt, Markt, Wettbewerb sowie Finanzen - Entscheidung
über den Beteiligungsantrag - Sie erhalten das Zusageschreiben
Sie erklären uns gegenüber, dass Sie das Beteiligungsangebot annehmen. - Abschluss des Beteiligungsvertrages
durch beide Partner - Bereitstellung der Mittel
nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen